#


symbol für "kontakt"
durch klicken auf dieses symbol kommst du zu einer seite, die erläutert, wie du mit mir in kontakt treten kannst.
bei den projekten erreichst du beispielsweise eine seite, die dich auch über die modalitäten der zusammenarbeit aufklärt.


symbol für "galerie"
dieses symbol findest du nur im projekt-bereich und weist dich darauf hin, dass es zum jeweiligen projekt bereits ergebnisse gibt, die du in einer projektgalerie ansehen kannst. einfach draufklicken, bilder ansehen und dann wieder zurück zum projekt.


symbol für "FSK16-galerie"
wie . der fsk16-hinweis bedeutet, dass in der galerie bilder zu sehen sind, die nacktheit enthalten.


symbol für "dokument"
hinter diesem symbol steckt immer ein link zu einem dokument - dies ist meist eine pdf-datei, die du mit einem der vielen kostenlosen pdf-programme ansehen kannst. größte verbreitung hat hierbei wohl der "adobe acrobat pdf reader". die aktuelle version findest du >hier<.
solltest etwas mit einem der dokumente nicht stimmen oder du das dokument nicht angezeigt bekommen, dann melde mir bitte dein problem (kontaktinfos siehe impressum).

D

DISCLAIMER
englisch für "haftungsausschluss".
auf internetseiten ist es üblich, schäden oder auswirkungen der dargestellten inhalte auf den besucher einer webseite auszuschließen. insbesondere dann, wenn von einer der aufrufbaren seiten verknüpfungen zu seiten angeboten werden, die nicht im einflussbereich des inhabers liegen.

M

MODELVERTRAG
ein modelvertrag wird immer dann abgeschlossen, wenn die nutzung der bilder zwischen fotograf und model geregelt werden müssen. anlass dazu ist beispielsweise dann gegeben, wenn keine der parteien honorar für die geleistete arbeit erhält. auch die spezielle verwendung von aufnahmen kann erfordern, dass zwecks urheberrechtsnachweis ein vertrag abgeschlossen werden muss.
ein klassischer vertragstyp dieser art ist "tfp" (Details siehe dort).
zu beachten ist jedoch, dass die bezahlung eines honorars nicht automatisch zur übertragung der rechte auf den zahlenden bedeutet! auch das muss vereinbart werden, kann aber bspw. auf einer honorarnote ausgewiesen werden. hier kann dann die honorarnote vertragsähnliche inhalte aufweisen.

ich persönlich finde es wichtig, dem model ein sicheres gefühl bei der handhabung der bilder zu geben. deswegen lege ich in meinen modelverträgen ganz genau fest, wofür ich die bilder verwenden darf. weiters achte ich darauf, dass auch kleinigkeiten nicht übersehen werden - es wird bspw. im vertrag festgehalten, ob der wirkliche name des models im bildtitel erwähnt werden darf. das model erhält darüber hinaus das recht auf entschädigungszahlung, wenn gegen die veröffentlichungsvereinbarungen verstoßen wird.

T

TFP
abkürzung für "time for prints" bzw. "time for pictures".
englisch für "zeit für (papier-)bilder".
eine tfp-vereinbarung zwischen model und fotograf wird üblicherweise durch einen modelvertrag festgeschrieben, welcher beinhaltet, dass sowohl model als auf der fotograf unentgeltlich zeit aufwenden, um fotos zu produzieren. als "honorar" fließt dabei kein geld, sondern wird vielmehr definiert, wie die parteien mit den erhaltenen fotos umgehen dürfen und wofür sie diese einsetzen dürfen.
eine übliche regelung ist, dass der fotograf die veröffentlichungsrechte am bild erhält und dem model eine gewisse anzahl von abzügen der bilder zur privaten nutzung aushändigt.ob die bilder auch kommerziell genutzt werden dürfen, der fotograf dem model beim erstellen einer sedcard hilft usw. ist alles im modelvertrag festzuschreiben und unterliegt keinen festen regeln.
beachte dazu aber die infos unter >urheberrecht<.

TFCD
abkürzung für "time for CD".
englisch für "zeit für CD". eine zeitgemäße abwandlung von "tfp", die nur augenscheinlich macht, auf welchem medium dem model die bilder des shootings übergeben werden. dies ist jedenfalls vertragsbestandteil und fraglich, ob eine weitere begriffsschöpfung sinn macht. aus heutiger sicht hätten "tfdvd" oder "tfdvd" genauso ihre berechtigung.
bitte entnimm' die details zur art dieser vertragsvereinbarung dem abschnitt "tfp".

U

URHEBERRECHT
das thema ist weitreichend und wird immer wieder sehr ausufernd diskutiert. ich möchte hier nicht allzu genau darauf eingehen, weil sich dann auch gleich fehler im juristischen sinne einschleichen.
ganz grob gefasst kann man sagen, dass der fotograf als ausführender teil eines fotoshootings immer die rechte am werk hat. das bedeutet, dass die aufnahmen nur mit zustimmung des fotografen durch andere personen genutzt werden dürfen. anders herum hat aber die aufgenommene person (insbesondere bei portraits oder einzelaufnahmen) das recht am bildnis, was wiederum bedeutet, dass fotografien nur mit zustimmung der aufgenommenen person veröffentlicht oder kommerziell genutzt werden dürfen.
obwohl es auch automatismen gibt, die garantieren, dass bspw. interviewte personen automatisch durch ihre handlung (interview geben), der veröffentlichung zustimmen, ist die von mir bevorzugte und für beide seiten sicherste variante die unterzeichnung eines modelvertrags.
aus meiner sicht hat dies auch den vorteil, dass details vereinbart und aufgezeichnet werden können, auf die nach einer weile vielleicht vergessen wird, wenn das shooting schon jahre zurück liegt. mehr dazu unter >modelvertrag<.